WAHLÄRZTIN - KEINE KASSEN
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Was sind Wahlärzte?
Wahlärzte haben keine Verträge mit den Krankenkassen. Als Privatpatient:in erhalten Sie nach der ärztlichen Konsultation eine Honorarnote, welche in der Ordination entweder bar oder per Bankomat-Zahlung zu begleichen ist.
Welche Vorteile habe ich als Patient:in?
- individuelle ärztliche Behandlungszeit
- zeitnahe Terminvergabe
- kurze Wartezeiten
- kein überfülltes Wartezimmer
Rezepte, Formulare und Krankmeldung
Ihre Medikation erhalten Sie weiterhin auf Rezeptgebühr. Die Kosten für Laboruntersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Verordnungen, Überweisungen und diverse Anträge werden in gewohnter Weise ausgestellt. Treffen Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit zu, dann erfolgt eine Krankmeldung mit Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse.
TARIFORDNUNG
Bezahlung
Die Honorarnote setzt sich aus der Grundleistung und gegebenenfalls aus Zusatzleistungen zusammen.
Die Honorarnote ist bar oder mittels Kartenzahlung in der Ordination zu begleichen. Im Anschluss wird Ihre Honorarnote über WAHonline direkt an die Krankenkasse zur Rückverrechnung weitergeleitet (siehe 'Kostenerstattung').
Labor
Die Kosten für Laboranalysen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen (Ausnahmen: Spezial- und Titer-Bestimmungen).
Impfungen
Eintrag in den E-Impfpass.
Atteste
Für diverse ärztliche Atteste ist vorab eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Ordination nötig, ob diese erstellt werden.
Untersuchungen für Führerschein, Sporttauglichkeit, Patientenverfügungen und Gutachten werden nicht angeboten.